Dieser Treuhandvertrag wird im Juli 2009 geschlossen
Zwischen:
Vertragsgrundlagen:
Anhang 1 Einzahlung von Mitteln
Die nachfolgenden Ausdrücke haben die unten angegebenen Bedeutungen, es sei denn, der Sinnzusammenhang verlangte eine davon abweichende Bedeutung:
Nachtrag bezeichnet einenNachtrag (im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag) zu allen Händlerserviceverträgen, die zwischen dem Treuhänder und einer Bank geschlossen werden könnten, in der jeweils ergänzten oder abgeänderten Version; solche Nachträge sind "Nachträge" im Sinne dieses Vertrages;
Für Wetten verfügbares Guthaben bezeichnet die Gesamtsumme, die ein Nutzer bei einer Wette einsetzen oder zum Einsatz anbieten darf und die den Bestimmungen des Paragraphen 9.2 entspricht;
Banken bezeichnet die Barclays Bank plc sowie die Royal Bank of Scotland plc bzw. eine solche Bank / solche Banken, mit der / denen das Unternehmen und / oder der Treuhänder jeweils geschäftlich verbunden ist und die das Unternehmen als eine "Bank" im Sinne dieses Vertrages angibt;
Begünstigter bezeichnet jeden und alle Nutzer, das Unternehmen und die Konzernunternehmen;
Anteil des Begünstigten bezeichnet den Anteil der Begünstigten am Treuhandvermögen, wobei es sich:
Wettverluste bezeichnet alle Beträge, die ein Nutzer unter Nutzung der Wettdienste anlässlich einer von ihm platzierten Wette verloren hat;
Wettdienste bezeichnet die Wettdienste, die das Unternehmen und die Konzernunternehmen jeweils anbieten;
Wettgewinne bezeichnet alle Beträge, die ein Nutzer unter Nutzung der Wettdienste anlässlich einer von ihm platzierten Wette gewonnen hat;
Geschäftstag bezeichnet jeden Tag (außer samstags und sonntags), an dem im Allgemeinen die Banken in der City of London ihr komplettes Angebot an Banking-Aktivitäten bereithalten;
Ausgleichsbuchungen bezeichnet alle Rückbuchungen im Zusammenhang mit Kreditkartenzahlungen, die ein Nutzer wünscht und vom Treuhänder oder einer entsprechenden dritten Partei bearbeitet wird;
Anteil des Unternehmens bezeichnet den Anteil des Unternehmens am Treuhandvermögen, wie er gemäß Paragraph 7.1 errechnet wird;
Aktuelles Risiko hat die Bedeutung, die diesem Ausdruck in Paragraph 9.2 gegeben wird;
Gebühren bezeichnet alle jeweils von einem Nutzer an das Unternehmen und/oder an Konzernunternehmen gemäß den Bedingungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Wettdienste zahlbaren Beträge und umfasst - ohne Einschränkungen - Beträge, die als Provision im Zusammenhang mit Wetten und Gewinnen zahlbar sind;
Konzernunternehmen bezeichnet ein Mitgliedsunternehmen des Konzerns, dass Nutzern Wettdienste anbietet, die einem Nutzer nur dann zur Verfügung stehen, wenn er Mittel in den Trust eingezahlt hat;
Anteil des Konzernunternehmens bezeichnet den Anteil eines Konzernunternehmen am Treuhandvermögen, wie er gemäß Paragraph 7.2 berechnet wird;
Konzernmitgliedsunternehmen bezeichnet alle Mutterunternehmen bzw. alle Tochterunternehmen der Mutterunternehmen des Unternehmens; in diesem Sinne kommen den Begriffen Tochterunternehmen und Mutterunternehmen die Bedeutungen zu, die ihnen in Paragraph 258 des Companies Act von 1985 gegeben werden;
Zinsen bedeuted:
in jedem Fall und zu jeder Zeit vom Treuhänder erhalten oder zu erhalten und ein Teil des Treuhandvermögens darstellend;
Investition bezeichnet Geldmarkt-Bankeinlagen, Geldmarkt-Zertifikate, Industrieschuldverschreibungen, in Pfund Sterling angegebene Wertpapiere, Anteile oder Beteiligungen oder Engagements bei Kommanditgesellschaften oder einem sonstigen Kollektivinvestmentprogramm (insbesondere einschließlich Geldmarktfonds), derivative Instrumente (einschließlich Termingeschäfte, Optionen und Differenzgeschäfte) für Kurssicherungsgeschäfte und weitere Investitionskategorien, wie sie jeweils vom Treuhänder einerseits und der Royal Bank of Scotland plc und der Barclays Bank plc andererseits als für das Treuhandvermögen geeignete Investitionen vereinbart werden, auf der Grundlage (unter anderem), dass es sich um Investitionen mit geringem Risiko handelt;
Händlerserviceverträge bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Treuhänder und einer Bank, nach dem die Bank sich bereit erklärt, bestimmte Transaktionen im Zusammenhang mit den Wettdiensten zu erwerben und sie zum Zwecke der Verrechnung und der Abwicklung zu verarbeiten;
Sonstige Beträge bezeichnet alle vom Treuhänder erhaltenen oder zu erhaltenden Gelder bzw. sonstiges Vermögen (sei es Kapital oder anderweitig), die einen Teil des Treuhandvermögen darstellen und nicht Teil eines Anteils oder einer Beteiligung des Nutzers sind;
Betreffender Nutzer hat die Bedeutung, wie sie in Paragraph 26 angegeben wird;
Eingesetzter Betrag hat die Bedeutung, wie sie in Paragraph 9.1 angegeben wird;
Telefonischer Wettservice bezeichnet den telefonischen Wettservice, über den Wettdienste vom Unternehmen und von Konzernunternehmen angeboten werden;
Bedingungen bezeichnet alle jeweils aktuellen Bedingungen, die zwischen dem Unternehmen und/oder einem Konzernunternehmen und einer sonstigen Person gelten und sich auf die Nutzung der vom Unternehmen oder dem Konzernunternehmen angebotenen Wettdienste durch eine solche sonstige Person beziehen;
Treuhandschaft bedeutet die auf der Grundlage dieser Urkunde geschaffene Treuhandvereinbarung in der jeweils gültigen Form;
Treuhandausgaben bezeichnet alle Kosten, Gebühren und Ausgaben, Verwaltungs-, Betriebs-, Festlegungs- und in diesem Zusammenhang entstehende Nebenkosten der Treuhandschaft (einschließlich und unbegrenzt aller Vergütungen für Treuhänder), einschließlich Ausgaben, die dem Treuhänder im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Urkunde oder der Ernennung von Mittreuhändern entstehen mögen;
Treuhandvermögen bezeichnet jeglichen Besitz (einschließlich Barvermögen), den der Treuhänder jeweils im Rahmen der Treuhandschaft verwaltet;
Nutzer bezeichnet alle Personen, die die Wettdienste nutzen und den entsprechenden Bedingungen zugestimmt haben;
Anteil des Nutzers bezeichnet den Anteil der Nutzer am Treuhandvermögen, wie er gemäß Paragraph 4 berechnet wird; und
Website Facility bezeichnet die Website(s), die das Unternehmen und/oder Konzernunternehmen für Wettdienste bereitstellt.
Hiermit erklärt der Treuhänder, dass er das Treuhandvermögen zum Nutzen der Begünstigten (von denen jeder ein wirtschaftliches oder materielles Eigentumsrecht am Treuhandvermögen hat, und zwar in Höhe des Betrages, der seinem Anteil entspricht) verwaltet; dies gilt vorbehaltlich der und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Urkunde.
4.1Jeder Anteil eines Nutzers am Treuhandvermögen muss, vorbehaltlich des Absatzes 17.1(g), ein Betrag in Höhe aller verrechneten Mittel sein, die der Treuhänder von diesem Nutzer zusammen mit einem Betrag in Höhe aller Wettgewinne dieses Nutzers erhalten hat (unter der Voraussetzung, dass eine Mitteilung über solche Wettgewinne gemäß Paragraph 10.1) erfolgt ist, abzüglich eines Betrages in Höhe der Gesamtsumme aus den folgenden Beträgen:
Dies gilt für alle Fälle ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer erstmals Mittel in den Trust einzahlte bis zum relevanten Datum.
Nutzer haben keinerlei Anrechte auf Zinsen oder Sonstige Beträge. Zinsen oder Sonstige Beträge werden vom Treuhänder zugunsten des Unternehmens und/oder des Konzernunternehmens in Anteilen verwaltet, wie sie vereinbart und dem Treuhänder jeweils mitgeteilt werden. Der Treuhänder ist berechtigt dem Unternehmen und/oder den Konzernunternehmen von Zeit zu Zeit Zinsen und alle Sonstigen Beträge zu zahlen und wird dies auch tun.
7.1Der Anteil des Unternehmens am Treuhandvermögen besteht aus der Summe der folgenden Beträge:
in jedem Falle, von Zeit zu Zeit im Treuhandvermögen inbegriffen, jedoch zur Vermeidung von Zweifeln, sind die vom Nutzer eingesetzten Beträge nicht inbegriffen.
Der Treuhänder ist berechtigt Ausgaben, die im Rahmen des Treuhandverhältnisses anstehen, von Zinsen und/oder Sonstigen Beträgen abzuziehen, es sei denn, der Treuhänder entschließt sich dazu solche Kosten, Ausgaben und Gebühren selbst zu tragen und dies auch in die Tat umsetzt.
9.3Der Treuhänder liefert dem Unternehmen und (gegebenenfalls) den Konzernunternehmen aktuelle Einzelheiten zum Aktuellen Risiko der Nutzer sowie zu dem für Wetten verfügbaren Guthaben, so dass das Unternehmen und (gegebenenfalls) die Konzernunternehmen:
Wenn eine Einlage durch einen Nutzer (der Jeweilige Nutzer) in das Treuhandvermögen zurückgebucht wird und der Treuhänder oder das jeweilige Konzernunternehmen als Folge daraus gesetzlich verpflichtet ist, einen Betrag in Höhe einer solchen Einlage zurückzuzahlen, entnimmt der Treuhänder unter diesen Umständen Mittel aus dem Relevanten Anteil des Nutzers zum Zwecke der Finanzierung der Zahlung und - in dem Maße wie dem Relevanten Nutzer nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen - finanziert der Treuhänder den Saldo der Rückzahlung aus dem Anteil des Unternehmens; der Saldo stellt Schulden des Jeweiligen Nutzers gegenüber dem Treuhänder dar und ist von dem Jeweiligen Nutzer innerhalb einer angemessenen, vom Treuhänder angegebenen Frist, zurückzuzahlen. Um mögliche Zweifel zu vermeiden, darf der Treuhänder keine Mittel aus dem Treuhandvermögen zum Zwecke der Finanzierung einer Ausgleichsbuchung entnehmen, in dem Maße, wie solche Mittel Mittel von anderen Nutzern einschließen, die nicht mit dem Jeweiligen Nutzer identisch sind.
Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis jederzeit und nach seinem eigenen Dafürhalten beenden. Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses ist das Treuhandvermögen gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Paragraphen 15 zu verteilen.
15.1Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses wird das Treuhandvermögen in folgender Prioritätenfolge verteilt:
17.1Zusätzlich zu den Befugnissen, die Treuhändern laut Gesetz zustehen, hat der Treuhänder die folgenden Befugnisse, die er in ihrer Gesamtheit oder einzeln in dem Maße, wie er dies für angemessen hält, ausüben kann:
die Befugnis den Betrag, den der Treuhänder für einen bestimmten Nutzer verwaltet (repräsentiert durch den Anteil dieses Nutzers) so zu ändern, wie er es für angemessen hält, wenn folgende Umstände eintreten:
Der Treuhänder kann sich bei der Umsetzung und Ausführung aller oder eines Teils der Treuhandverhältnisse und Befugnisse, die ihm auf der Grundlage dieses Treuhandvertrages zustehen, eines Bevollmächtigten oder mehrerer Bevollmächtigter bedienen.
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, so hat eine solche Bestimmung (wenn sie tatsächlich ungültig oder nicht durchsetzbar ist) keine Wirkung und gilt als in dieser Urkunde nicht vorhanden, wobei alle verbleibenden Bestimmungen dieses Vertrages weiterhin gültig bleiben. Die Vertragsparteien müssen alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die ungültige bzw. nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, deren Auswirkung der beabsichtigen Auswirkung der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
25.1Alle Mitteilungen, Anweisungen, Nachfragen oder sonstige Kommunikation, die auf Grund von Bestimmungen dieses Vertrages oder für dessen Zwecke erfolgen müssen (außer Zustellungen von Klageschriften oder anderer Dokumente im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, in Bezug auf die die Bestimmungen des Paragraphen 50.6 anzuwenden sind) gelten als ergangen, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen, durch die mitteilende Person oder im Namen dieser Person unterzeichnet wurden und durch persönliche Übergabe, durch Übertragung per Fax, durch bestätigte Auslieferung oder per Einschreiben an die in Paragraph 25.4 angegebene Person und Adresse zugestellt wurden..Jede auf diese Weise per Fax oder Post zugestellte Mitteilung gilt als vom Empfänger erhalten:
25.4Die Anschriften des Treuhänders, des Unternehmens und aller Nutzer im Sinne des Paragraphen 25.1 lauten wie folgt:
Der Treuhänder
Anschrift: Waterfront, Hammersmith Embankment, Chancellors Road, Hammersmith, W6 9HP
Zu Händen: The Company Secretary
Fax: 00442088348001
E-mail: legal@betfair.com
Das Unternehmen:
Anschrift: Waterfront, Hammersmith Embankment, Chancellors Road, Hammersmith, W6 9HP
Zu Händen: The Company Secretary
Fax: 00442088348001
E-mail: legal@betfair.com
Nutzer
Anschrift, E-mail, Fax: Diese Anschrift, E-Mail-Adresse oder Fax werden vom Nutzer bei seiner Registrierung beim Unternehmen und/oder bei Konzernunternehmen angegeben und gegebenenfalls aktualisiert.
Zu Händen: Name des Nutzers
Dieser Vertrag kann in beliebig vielen Exemplaren ausgefertigt werden, die alle als ein und dieselbe Originalurkunde gelten.
In diesem Sinne haben die Vertragsparteien diesen Vertrag ordnungsgemäß unterzeichnet und an dem oben zuerst genannten Datum übergeben.
Einzahlung von Mitteln
Die in diesem Anhang verwendete Anrede 'Sie' bezieht sich auf Nutzer.
Entnahme von Mitteln
Die in diesem Anhang verwendete Anrede 'Sie' bezieht sich auf Nutzer.
Unterzeichnet als Vertrag von The Sporting Exchange (Clients) Limited durch:
Director
Director/Secretary
Unterzeichnet als Vertrag von Betfair Limited durch:
Director
Director/Secretary