Über uns - Treuhandvertrag

Dieser Treuhandvertrag wird im Juli 2009 geschlossen

Zwischen:

  1. The Sporting Exchange (Clients) Limited (Unternehmensnummer 03994762) mit eingetragenem Sitz in Waterfront, Hammersmith Embankment, Chancellors Road, Hammersmith, W6 9HP (der Treuhänder, ein Ausdruck, der den bzw. die jeweils amtierenden Treuhänder im Rahmen des vorliegenden Vertrages umfasst) und
  2. Betfair-Limited (Unternehmensnummer 5140986) mit eingetragenem Sitz in Waterfront, Hammersmith Embankment, Chancellors Road, Hammersmith, W6 9HP (das Unternehmen).

Vertragsgrundlagen:

  1. Das Unternehmen und die Konzernunternehmen bieten ihren Nutzern Wettdienste an. Um diese Wettdienste zu nutzen, muss jeder Nutzer Mittel einzahlen, die auf der Grundlage des in diesem Vertrag festgelegten Treuhandverhältnisses, der Befugnisse und Vorschriften vom Treuhänder verwaltet werden.
  2. Falls ein Nutzer laut anwendbarer Bedingungen dem Unternehmen oder einem Konzernunternehmen Gebühren zahlen muss, so muss der Treuhänder unter Anwendung der Bedingungen der Treuhandschaft einen der Höhe der zu zahlenden Gebühr entsprechenden Betrag von für diesen Nutzer im Treuhandvermögen verwalteten Mitteln abziehen und an das Unternehmen und/oder das Konzernunternehmen zahlen, um den Verpflichtungen des Nutzers nachzukommen.
  3. Darüber hinaus ist der Treuhänder gemäß den Bedingungen der Treuhandschaft berechtigt dem Unternehmen und den Konzernunternehmen Zinsen und andere Beträge aus den Mitteln der Treuhandschaft zu zahlen.
  4. Dieser Vertrag bestätigt die Bedingungen, zu denen der Treuhänder das Treuhandvermögen für die Nutzer, das Unternehmen und die Konzernunternehmen verwaltet.

Inhalt

  1. Definitionen
  2. Treuhanderklärung
  3. Bereitstellung von Mitteln
  4. Anteil des Nutzers
  5. Zinsen und sonstige Beträge
  6. Gebühren
  7. Anteil des Unternehmens und Anteil des Konzernunternehmens
  8. Ausgaben im Rahmen des Treuhandverhältnisses
  9. Platzieren von Wetten und Nutzung von Wettdiensten
  10. Gewinne und Verluste
  11. Schließung von Konten und Entnahme von Mitteln durch Nutzer
  12. Entnahme von Mitteln durch das Unternehmen und durch Konzernunternehmen
  13. Entnahme von Mitteln durch den Treuhänder
  14. Beendigung des Treuhandverhältnisses
  15. Verteilung bei Beendigung
  16. Hinweise für den Treuhänder
  17. Weitere Befugnisse des Treuhänders
  18. Handlungsbefugnisse von Bevollmächtigten
  19. Haftung
  20. Vergütung und Abfindung
  21. Ausscheiden und Benennung von Treuhändern
  22. Rechte der Banken
  23. Nachträgliche Änderungen
  24. Ungültigkeit
  25. Mitteilungen
  26. Sonstiges
  27. Geltendes Gesetz und Gerichtsbarkeit
  28. Ausfertigungen

Anhang 1 Einzahlung von Mitteln

Anhang 2 Entnahme von Mitteln

Mit diesem Vertrag wird demnach Folgendes vereinbart:

  1. Definitionen

    Die nachfolgenden Ausdrücke haben die unten angegebenen Bedeutungen, es sei denn, der Sinnzusammenhang verlangte eine davon abweichende Bedeutung:

    Nachtrag bezeichnet einenNachtrag (im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag) zu allen Händlerserviceverträgen, die zwischen dem Treuhänder und einer Bank geschlossen werden könnten, in der jeweils ergänzten oder abgeänderten Version; solche Nachträge sind "Nachträge" im Sinne dieses Vertrages;

    Für Wetten verfügbares Guthaben bezeichnet die Gesamtsumme, die ein Nutzer bei einer Wette einsetzen oder zum Einsatz anbieten darf und die den Bestimmungen des Paragraphen 9.2 entspricht;

    Banken bezeichnet die Barclays Bank plc sowie die Royal Bank of Scotland plc bzw. eine solche Bank / solche Banken, mit der / denen das Unternehmen und / oder der Treuhänder jeweils geschäftlich verbunden ist und die das Unternehmen als eine "Bank" im Sinne dieses Vertrages angibt;

    Begünstigter bezeichnet jeden und alle Nutzer, das Unternehmen und die Konzernunternehmen;

    Anteil des Begünstigten bezeichnet den Anteil der Begünstigten am Treuhandvermögen, wobei es sich:

    1. im Falle eines Users um den Anteil des Nutzers handelt
    2. im Falle des Unternehmens um den Anteil des Unternehmens handelt
    3. im Falle eines Konzernunternehmen um den Anteil des Konzernunternehmens handelt;

    Wettverluste bezeichnet alle Beträge, die ein Nutzer unter Nutzung der Wettdienste anlässlich einer von ihm platzierten Wette verloren hat;

    Wettdienste bezeichnet die Wettdienste, die das Unternehmen und die Konzernunternehmen jeweils anbieten;

    Wettgewinne bezeichnet alle Beträge, die ein Nutzer unter Nutzung der Wettdienste anlässlich einer von ihm platzierten Wette gewonnen hat;

    Geschäftstag bezeichnet jeden Tag (außer samstags und sonntags), an dem im Allgemeinen die Banken in der City of London ihr komplettes Angebot an Banking-Aktivitäten bereithalten;

    Ausgleichsbuchungen bezeichnet alle Rückbuchungen im Zusammenhang mit Kreditkartenzahlungen, die ein Nutzer wünscht und vom Treuhänder oder einer entsprechenden dritten Partei bearbeitet wird;

    Anteil des Unternehmens bezeichnet den Anteil des Unternehmens am Treuhandvermögen, wie er gemäß Paragraph 7.1 errechnet wird;

    Aktuelles Risiko hat die Bedeutung, die diesem Ausdruck in Paragraph 9.2 gegeben wird;

    Gebühren bezeichnet alle jeweils von einem Nutzer an das Unternehmen und/oder an Konzernunternehmen gemäß den Bedingungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Wettdienste zahlbaren Beträge und umfasst - ohne Einschränkungen - Beträge, die als Provision im Zusammenhang mit Wetten und Gewinnen zahlbar sind;

    Konzernunternehmen bezeichnet ein Mitgliedsunternehmen des Konzerns, dass Nutzern Wettdienste anbietet, die einem Nutzer nur dann zur Verfügung stehen, wenn er Mittel in den Trust eingezahlt hat;

    Anteil des Konzernunternehmens bezeichnet den Anteil eines Konzernunternehmen am Treuhandvermögen, wie er gemäß Paragraph 7.2 berechnet wird;

    Konzernmitgliedsunternehmen bezeichnet alle Mutterunternehmen bzw. alle Tochterunternehmen der Mutterunternehmen des Unternehmens; in diesem Sinne kommen den Begriffen Tochterunternehmen und Mutterunternehmen die Bedeutungen zu, die ihnen in Paragraph 258 des Companies Act von 1985 gegeben werden;

    Zinsen bedeuted:

    1. alle Zinsen auf das Treuhandvermögen, die als Resultat ihrer Einzahlung auf ein Bankkonto, ein Geldmarktkonto oder ein Depositenkonto anfallen und
    2. alle Erträge oder Zinsen, die im Zusammenhang mit Investitionen des Treuhandvermögens erzielt werden oder zahlbar sind,

    in jedem Fall und zu jeder Zeit vom Treuhänder erhalten oder zu erhalten und ein Teil des Treuhandvermögens darstellend;

    Investition bezeichnet Geldmarkt-Bankeinlagen, Geldmarkt-Zertifikate, Industrieschuldverschreibungen, in Pfund Sterling angegebene Wertpapiere, Anteile oder Beteiligungen oder Engagements bei Kommanditgesellschaften oder einem sonstigen Kollektivinvestmentprogramm (insbesondere einschließlich Geldmarktfonds), derivative Instrumente (einschließlich Termingeschäfte, Optionen und Differenzgeschäfte) für Kurssicherungsgeschäfte und weitere Investitionskategorien, wie sie jeweils vom Treuhänder einerseits und der Royal Bank of Scotland plc und der Barclays Bank plc andererseits als für das Treuhandvermögen geeignete Investitionen vereinbart werden, auf der Grundlage (unter anderem), dass es sich um Investitionen mit geringem Risiko handelt;

    Händlerserviceverträge bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Treuhänder und einer Bank, nach dem die Bank sich bereit erklärt, bestimmte Transaktionen im Zusammenhang mit den Wettdiensten zu erwerben und sie zum Zwecke der Verrechnung und der Abwicklung zu verarbeiten;

    Sonstige Beträge bezeichnet alle vom Treuhänder erhaltenen oder zu erhaltenden Gelder bzw. sonstiges Vermögen (sei es Kapital oder anderweitig), die einen Teil des Treuhandvermögen darstellen und nicht Teil eines Anteils oder einer Beteiligung des Nutzers sind;

    Betreffender Nutzer hat die Bedeutung, wie sie in Paragraph 26 angegeben wird;

    Eingesetzter Betrag hat die Bedeutung, wie sie in Paragraph 9.1 angegeben wird;

    Telefonischer Wettservice bezeichnet den telefonischen Wettservice, über den Wettdienste vom Unternehmen und von Konzernunternehmen angeboten werden;

    Bedingungen bezeichnet alle jeweils aktuellen Bedingungen, die zwischen dem Unternehmen und/oder einem Konzernunternehmen und einer sonstigen Person gelten und sich auf die Nutzung der vom Unternehmen oder dem Konzernunternehmen angebotenen Wettdienste durch eine solche sonstige Person beziehen;

    Treuhandschaft bedeutet die auf der Grundlage dieser Urkunde geschaffene Treuhandvereinbarung in der jeweils gültigen Form;

    Treuhandausgaben bezeichnet alle Kosten, Gebühren und Ausgaben, Verwaltungs-, Betriebs-, Festlegungs- und in diesem Zusammenhang entstehende Nebenkosten der Treuhandschaft (einschließlich und unbegrenzt aller Vergütungen für Treuhänder), einschließlich Ausgaben, die dem Treuhänder im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Urkunde oder der Ernennung von Mittreuhändern entstehen mögen;

    Treuhandvermögen bezeichnet jeglichen Besitz (einschließlich Barvermögen), den der Treuhänder jeweils im Rahmen der Treuhandschaft verwaltet;

    Nutzer bezeichnet alle Personen, die die Wettdienste nutzen und den entsprechenden Bedingungen zugestimmt haben;

    Anteil des Nutzers bezeichnet den Anteil der Nutzer am Treuhandvermögen, wie er gemäß Paragraph 4 berechnet wird; und

    Website Facility bezeichnet die Website(s), die das Unternehmen und/oder Konzernunternehmen für Wettdienste bereitstellt.

    1. 1.1Für diese Urkunde gilt - falls der Sinnzusammen-hang nichts Anderweitiges erfordert:
      1. Wörter im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt;
      2. Wörter im grammatisch maskulinen oder femininen Geschlecht umfassen auch das jeweils andere Geschlecht;
      3. Der Begriff "Person" umschließt alle Unternehmen oder juristischen oder rechtsfähigen Körperschaften;
      4. Bezugnahmen auf Vorschriften sind dahingehend auszulegen, dass sie auch abgeänderte oder wieder in Kraft gesetzte Vorschriften umfassen;
      5. Bezugnahmen auf Paragraphen beziehen sich auf die Paragraphen dieses Vertrages.
    2. 1.2Die Überschriften von Paragraphen dienen ausschließlich Informationszwecken und wirken sich in keiner Weise auf die Auslegung oder Wirkung von in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen aus.
    3. 1.3Bezugnahmen auf diesen Vertrag verweisen auf das vorliegende Dokument in seiner jeweils gültigen Version.
  2. Treuhanderklärung

    Hiermit erklärt der Treuhänder, dass er das Treuhandvermögen zum Nutzen der Begünstigten (von denen jeder ein wirtschaftliches oder materielles Eigentumsrecht am Treuhandvermögen hat, und zwar in Höhe des Betrages, der seinem Anteil entspricht) verwaltet; dies gilt vorbehaltlich der und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Urkunde.

  3. Bereitstellung von Mitteln

    1. 3.1Nutzer können ihre Einlagen jederzeit einbezahlen. Informationen darüber, wie diese Einlagen einbezahlt werden können, finden Sie in Paragraph 1 dieses Vertrages.
    2. 3.2Einlagen, die von Nutzern in den Trust einbezahlt werden, werden (unbeschadet der Treuhändererklärung aus Paragraph 2) vom Treuhänder (unter anderem) zum Zwecke der Sicherung von eventuellen Zahlungsverpflichtungen des Nutzers (durch andere Nutzer oder anderweitig) im Zusammenhang mit den Wettdiensten, verwaltet.
    3. 3.3Nutzer können die Wettdienste nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Treuhänder in ihrem Namen ausreichendes, für Wetten verfügbares Guthaben verwaltet, das im Zusammenhang mit der Nutzung der Wettdienste entstehende Risiken abdeckt.
  4. Anteil des Nutzers

    1. 4.1Jeder Anteil eines Nutzers am Treuhandvermögen muss, vorbehaltlich des Absatzes 17.1(g), ein Betrag in Höhe aller verrechneten Mittel sein, die der Treuhänder von diesem Nutzer zusammen mit einem Betrag in Höhe aller Wettgewinne dieses Nutzers erhalten hat (unter der Voraussetzung, dass eine Mitteilung über solche Wettgewinne gemäß Paragraph 10.1) erfolgt ist, abzüglich eines Betrages in Höhe der Gesamtsumme aus den folgenden Beträgen:

      1. die Gesamtheit aller von einem solchen Nutzer entnommenen und/oder anderweitig an einen solche Nutzer ausbezahlten (und von diesem erhaltenen) Beträge gemäß Paragraph 11 dieses Vertrages;
      2. von einem solchen Nutzer genehmigte Ausgleichsbuchungen;
      3. die gesamten Wettverluste eines solchen Nutzers;
      4. alle bezahlten oder von einem Anteil des Nutzers gemäß Paragraph 12.2 abgezogenen Beträge im Zusammenhang mit Gebühren im Namen eines solchen Nutzers;
      5. die Gesamtheit aller jeweiligen gesetzlichen Abzüge oder Steuern.

      Dies gilt für alle Fälle ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer erstmals Mittel in den Trust einzahlte bis zum relevanten Datum.

    2. 4.2Alle Steuer- oder Zollerklärungen, die der Nutzer im Zusammenhang mit der Platzierung von Wetten abgeben muss, liegen in seinem alleinigen Verantwortungsbereich.
    3. 4.3Der Anteil aller Nutzer am Treuhandvermögen besteht ausschließlich aus dem Barbetrag, der dem Anteil dieses Nutzers entspricht. Um eventuelle Zweifelsfälle auszuschließen, haben Nutzer keinerlei Anteil oder Rechte an Vermögen, in das der Treuhänder in Ausübung seiner Befugnisse gemäß weiter unten stehendem Paragraph 34 das Treuhandvermögen investiert.
  5. Zinsen und Sonstige Beträge

    Nutzer haben keinerlei Anrechte auf Zinsen oder Sonstige Beträge. Zinsen oder Sonstige Beträge werden vom Treuhänder zugunsten des Unternehmens und/oder des Konzernunternehmens in Anteilen verwaltet, wie sie vereinbart und dem Treuhänder jeweils mitgeteilt werden. Der Treuhänder ist berechtigt dem Unternehmen und/oder den Konzernunternehmen von Zeit zu Zeit Zinsen und alle Sonstigen Beträge zu zahlen und wird dies auch tun.

  6. Gebühren

    1. 6.1Der Betrag, der von einem Nutzer laut den Bedingungen an das Unternehmen oder an ein Konzernunternehmen zahlbar ist (und der dem Treuhänder durch das Unternehmen oder gegebenenfalls durch das betreffende Konzernunternehmen mitzuteilen ist), darf - nachdem solche Gebühren fällig und zahlbar geworden sind - nicht mehr Teil des Anteil dieses Nutzers sein und muss stattdessen für das Unternehmen oder - gegebenenfalls - für das Konzernunternehmen treuhänderisch verwaltet werden.
    2. 6.2Der Treuhänder zahlt dem Unternehmen und allen Konzernunternehmen auf der vom Unternehmen oder gegebenenfalls von den betreffenden Konzernunternehmen jeweils mitgeteilten Grundlage Beträge, die im Zusammenhang mit Gebühren und anderweitig auf die Konten zahlbar sind.
    3. 6.3Wenn der Treuhänder den Betrag einer Gebührenzahlung treuhänderisch für das Unternehmen bzw. für das jeweilige Konzernunternehmen gemäß Paragraph 6.1 verwaltet, ist die Verpflichtung des Nutzers die Gebühren, auf die sich die Zahlung bezieht, zu zahlen erfüllt.
  7. Anteil des Unternehmens und Anteil des Konzernunternehmens

    1. 7.1Der Anteil des Unternehmens am Treuhandvermögen besteht aus der Summe der folgenden Beträge:

      1. alle gemäß Paragraph 6.1 vom Treuhänder für das Unternehmen verwaltete Gebühren;
      2. vorbehaltlich des Absatzes 8, alle für das Unternehmen verwaltete Zinsen gemäß Paragraph 5
      3. vorbehaltlich des Absatzes 8, alle sonstigen Beträge, die gemäß Paragraph 5 im Namen des Unternehmens verwaltet werden.

      in jedem Falle, von Zeit zu Zeit im Treuhandvermögen inbegriffen, jedoch zur Vermeidung von Zweifeln, sind die vom Nutzer eingesetzten Beträge nicht inbegriffen.

    2. 7.2Jeder Anteil des Konzernunternehmens am Treuhandvermögen setzt sich zusammen aus allen Gebühren, die vom Treuhänder im Namen des Konzernunternehmen gemäß Paragraph 6.1 verwaltet werden und - vorbehaltlich des Absatzes 8 - alle Zinsen und/oder Sonstige Beträge, die gemäß Paragraph 5 im Namen des Konzernunternehmens verwaltet werden.
  8. Ausgaben im Rahmen des Treuhandverhältnisses

    Der Treuhänder ist berechtigt Ausgaben, die im Rahmen des Treuhandverhältnisses anstehen, von Zinsen und/oder Sonstigen Beträgen abzuziehen, es sei denn, der Treuhänder entschließt sich dazu solche Kosten, Ausgaben und Gebühren selbst zu tragen und dies auch in die Tat umsetzt.

  9. Platzieren von Wetten und Nutzung von Wettdiensten

    1. 9.1Wenn ein Nutzer die Wettdienste nutzt (entweder auf dem Wege der Platzierung oder der Annahme einer Wette oder auf andere Weise) muss der Treuhänder einen solchen Betrag dieses Anteils des Nutzers (der Eingesetzte Betrag) halten, der vom Unternehmen bzw. vom betreffenden Konzernunternehmen als für die Abdeckung des Risikos des Nutzers als erforderlich angegeben wird (sei es gegenüber anderen Nutzern oder gegenüber dem Unternehmen oder einem Konzernunternehmen), welcher sich aus der Nutzung der Wettdienste ergibt. Ein Nutzer darf Eingesetzte Beträge nicht zurückziehen, außer wenn dies den Vorschriften des Paragraphen 11.2 entspricht.
    2. 9.2Das für Wetten verfügbare Guthaben eines Nutzers ist der Anteil des Nutzers abzüglich der Gesamtsumme, der in jedem Fall vom Nutzer jeweils Eingesetzten Beträge (das Aktuelle Risiko), es sei denn, die Wette, auf die sich der Eingesetzte Betrag bezieht, wird annulliert oder für ungültig erklärt oder der Nutzer gewinnt die Wette; in diesem Fall bildet ein solcher Eingesetzter Betrag einen Teil seines oder ihres für Wetten verfügbare Guthabens und Nutzeranteils.
    3. 9.3Der Treuhänder liefert dem Unternehmen und (gegebenenfalls) den Konzernunternehmen aktuelle Einzelheiten zum Aktuellen Risiko der Nutzer sowie zu dem für Wetten verfügbaren Guthaben, so dass das Unternehmen und (gegebenenfalls) die Konzernunternehmen:

      1. ermitteln können, ob der Nutzer berechtigt ist, die Wettdienste im Einklang mit den Bedingungen zu nutzen.
      2. dem Nutzer auf der Website solche Einzelheiten zugänglich machen oder telefonisch mitteilen können.
    4. 9.4Der Treuhänder muss jederzeit genaue Aufzeichnungen zu allen Anteilen des Begünstigten und zu den Aktuellen Risiken der Nutzer sowie zum für Wetten verfügbaren Guthaben führen, die ohne Verzögerung in schriftlicher Form vorgelegt werden können.
    5. 9.5Jeder Begünstigte erkennt an, dass die Berechungen des Treuhänders dieses Anteils des Begünstigten und (im Falle von Begünstigten, die Nutzer sind) des Aktuellen Risikos des Nutzers und des für Wetten verfügbaren Guthabens endgültig sind und - im Falle, dass kein offensichtlicher Fehler vorliegt - nicht in Frage gestellt oder angezweifelt werden.
  10. Gewinne und Verluste

    1. 10.1Nachdem der Treuhänder eine Bestätigung vom Unternehmen bzw. von den Konzernunternehmen über das Endergebnis aller Wetten erhalten hat, verbucht er alle Wettgewinne (vorbehaltlich des Abzuges von Gebühren) oder Wettverluste durch Addition zu oder Subtraktion von den Beträgen, die jeden Anteil des Nutzers darstellen.
    2. 10.2Der Treuhänder ist berechtigt alle Beträge, die irrtümlich vom Treuhänder gutgeschrieben bzw. belastet wurden, von einem Anteil des Nutzers auf einen anderen Anteil des Nutzers umzubuchen, um so einen Fehler, sobald ein solcher gefunden wurde, zu korrigieren. Alle Wettgewinne oder andere einem Anteil des Nutzers irrtümlich gutgeschriebenen Beträge, die dann vom Nutzer entnommen werden, stellen Schulden des Nutzers in Höhe der fälschlicherweise gutgeschriebenen Summe gegenüber dem Treuhänder dar und sind von dem betreffenden Nutzer innerhalb einer angemessenen, vom Treuhänder angegebenen Frist, zurückzuzahlen.
  11. Schließung von Konten und Entnahme von Mitteln durch Nutzer

    1. 11.1Der Treuhänder hat das Recht, das Konto eines Nutzers nach eigenem Dafürhalten und ohne den Nutzer vorher davon in Kenntnis zu setzen, jederzeit aufzulösen und dem betreffenden Nutzer das für Wetten verfügbare Guthaben zurückzuerstatten. Der Treuhänder erstattet dem Nutzer Eingesetzte Beträge nur in dem Maße, wie dieser Nutzer in der Lage gewesen wäre, solche Beträge gemäß 11.2 zu entnehmen.
    2. 11.2Ein Nutzer kann jederzeit einen Betrag vom Treuhandvermögen bis zur Höhe seines Für Wetten verfügbaren Guthabens entnehmen. Ein Nutzer darf Eingesetzte Beträge nicht zurückziehen, es sei denn die Wetten, auf die sich diese Beträge beziehen, würden annulliert, für ungültig erklärt oder gingen zu seinen oder ihren Gunsten aus. Für alle von einem Nutzer entnommenen Beträge gelten Abzüge, wie sie nach den Bedingungen dieses Vertrages vorgesehen sind.
    3. 11.3Die Vorgehensweise für die Entnahme von Mitteln wird in Anhang 2 dieses Vertrages dargelegt. Alle vom Treuhänder gemäß dieser Vorgehensweise getätigten Zahlungen gelten als Erfüllung aller Verpflichtungen des Treuhänders in Bezug auf solche Zahlungen.
  12. Entnahme von Mitteln durch das Unternehmen und durch Konzernunternehmen

    1. 12.1Das Unternehmen bzw. die Konzernunternehmen können jederzeit den gesamten Anteil des Unternehmens bzw. der Konzernunternehmen oder einen Teil davon entnehmen und den Treuhänder darüber mündlich oder schriftlich in Kenntnis setzen. Die Zahlung gemäß den Bedingungen einer solchen Mitteilung gilt als Erfüllung der Verpflichtung des Treuhänders in Bezug auf eine solche Zahlung.
    2. 12.2Für den Fall, dass der Wert des Treuhandvermögens niedriger liegen sollte als die Gesamtheit der Werte aller Anteile des Nutzers (a Deckungslücke), werden die Rechte des Unternehmens und der Konzernunternehmen gemäß Paragraph 12.1 Mittel zu entnehmen ausgesetzt, bis eine solche Deckungslücke nicht mehr vorhanden ist.
  13. Entnahme von Mitteln durch den Treuhänder

    Wenn eine Einlage durch einen Nutzer (der Jeweilige Nutzer) in das Treuhandvermögen zurückgebucht wird und der Treuhänder oder das jeweilige Konzernunternehmen als Folge daraus gesetzlich verpflichtet ist, einen Betrag in Höhe einer solchen Einlage zurückzuzahlen, entnimmt der Treuhänder unter diesen Umständen Mittel aus dem Relevanten Anteil des Nutzers zum Zwecke der Finanzierung der Zahlung und - in dem Maße wie dem Relevanten Nutzer nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen - finanziert der Treuhänder den Saldo der Rückzahlung aus dem Anteil des Unternehmens; der Saldo stellt Schulden des Jeweiligen Nutzers gegenüber dem Treuhänder dar und ist von dem Jeweiligen Nutzer innerhalb einer angemessenen, vom Treuhänder angegebenen Frist, zurückzuzahlen. Um mögliche Zweifel zu vermeiden, darf der Treuhänder keine Mittel aus dem Treuhandvermögen zum Zwecke der Finanzierung einer Ausgleichsbuchung entnehmen, in dem Maße, wie solche Mittel Mittel von anderen Nutzern einschließen, die nicht mit dem Jeweiligen Nutzer identisch sind.

  14. Beendigung des Treuhandverhältnisses

    Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis jederzeit und nach seinem eigenen Dafürhalten beenden. Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses ist das Treuhandvermögen gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Paragraphen 15 zu verteilen.

  15. Verteilung bei Beendigung

    1. 15.1Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses wird das Treuhandvermögen in folgender Prioritätenfolge verteilt:

      1. erstens für alle tatsächlichen Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten des Treuhänders im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis;
      2. zweitens an alle Nutzer bis zur Höhe des Anteils des Nutzers;
      3. drittens an das Unternehmen und alle Konzernunternehmen bis zur Höhe des Anteils des Unternehmens bzw. des Anteils der Konzernunternehmen.
    2. 15.2Für den Fall, dass die für die Verteilung an die Nutzer zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, werden die Nutzer proportional zu ihren Anteilen am Treuhandvermögen an dieser Deckungslücke beteiligt.
    3. 15.3Für den Fall, dass die für die Verteilung an das Unternehmen und die Konzernunternehmen zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, werden das Unternehmen und die Konzernunternehmen proportional zu ihren Anteilen am Treuhandvermögen an dieser Deckungslücke beteiligt.
  16. Hinweise für den Treuhänder

    1. 16.1Der Treuhänder ist berechtigt, sich auf die Anweisungen und Hinweise, die ein Begünstigter gibt oder angeblich gibt, zu verlassen, auch wenn es zu Fehlern bei der Übertragung gekommen ist oder solche Hinweise oder Anweisungen sich als nicht echt herausstellen; und (für den Fall, dass kein offensichtlicher Fehler, keine offensichtliche Täuschung oder offensichtliche Fälschung vorliegt) gelten solche Hinweise oder Anweisungen als gültige Hinweise oder Anweisungen eines Begünstigten gegenüber dem Treuhänder im Sinne dieser Urkunde, wobei der Treuhänder jedoch die Befolgung solcher Hinweise oder solcher Anweisungen verweigern darf, wenn sie nach Meinung des Treuhänders unzureichend, unvollständig oder nicht konsistent sind oder dem Treuhänder so spät zugehen, dass er nicht genügend Zeit hat, sie zu befolgen. Darüber hinaus ist der Begünstigte für alle Verluste, Forderungen oder Ausgaben, die dem Treuhänder durch die Befolgung solcher Anweisungen oder Hinweise entstehen, verantwortlich.
    2. 16.2Der Treuhänder kann die Ausübung aller Tätigkeiten verweigern, die seiner Meinung nach einem Gesetz einer Gerichtsbarkeit oder Richtlinien oder Vorschriften einer staatlichen Stelle entgegenstehen oder entgegenstehen könnten oder die ihn gegenüber einer Person haftbar machen oder machen könnten; der Treuhänder darf darüber hinaus alles tun, was nach seinem Dafürhalten erforderlich ist, um solchen Gesetzen, Richtlinien oder Vorschriften zu genügen.
  17. Weitere Befugnisse des Treuhänders

    1. 17.1Zusätzlich zu den Befugnissen, die Treuhändern laut Gesetz zustehen, hat der Treuhänder die folgenden Befugnisse, die er in ihrer Gesamtheit oder einzeln in dem Maße, wie er dies für angemessen hält, ausüben kann:

      1. die Befugnis das Treuhandvermögen in Bankzertifikate, auf Geldmarktkonten, Einlagenkonten oder anderweitig anzulegen;
      2. die Befugnis alle auf das Treuhandverhältnis bezogenen Dokumente zur sicheren Aufbewahrung bei einer Bank, einer Treuhandgesellschaft oder einem ähnlichen Institut im Vereinigten Königreich zu hinterlegen;
      3. die Befugnis all das zu tun und all solche Urkunden und Dokumente zu unterzeichnen, auszufertigen und auszuhändigen, wie es der Treuhänder im Sinne der ordnungsgemäßen Verwaltung und Kontrolle des Treuhandvermögen oder im Sinne der ordnungsgemäßen Ausführung oder Ausübung von Treuhandverhältnissen für erforderlich oder notwendig hält oder damit im Zusammenhang sieht;
      4. die Befugnis Vertreter in jedem beliebigen Teil der Welt einzustellen und zu bezahlen, bei dem es sich um einen Anwalt, einen Banker, einen Buchprüfer oder einen sonstigen Vertreter handeln kann, der alle Tätigkeiten ausübt, die für die Ausführung des hier betrachteten Treuhandverhältnisses erforderlich sind;
      5. die Befugnis zur Befriedigung von Anteilen oder Beteiligungen (einschließlich aller Anteile und Beteiligungen des Treuhänders) am Treuhandvermögen oder an den Einnahmen daraus allen Besitz, zuzuteilen oder aufzuteilen, der (oder dessen zukünftiger Verkaufserlös) aktuell Gegenstand des hier betrachteten Treuhandverhältnisses ist. Dies geschieht auf eine solche Weise, wie sie der Treuhänder nach seinem eigenen Dafürhalten (und ohne, dass es notwendig wäre, eine Zustimmung einzuholen) angesichts der Umstände des Falles für angemessen hält;
      6. die Befugnis alle Verbindlichkeiten auf- und zuzuteilen, die ordnungsgemäß aus dem Treuhandvermögen (oder einem Teil davon) zu zahlen sind, zu tragen durch das Treuhandvermögen (oder einen solchen Teil davon), wie es der Treuhänder nach alleinigem Dafürhalten angesichts der Umstände des Falles für angemessen hält;
      7. die Befugnis den Betrag, den der Treuhänder für einen bestimmten Nutzer verwaltet (repräsentiert durch den Anteil dieses Nutzers) so zu ändern, wie er es für angemessen hält, wenn folgende Umstände eintreten:

        1. der Nutzer verhält sich unehrenhaft, betrügerisch oder verstößt anderweitig in erheblicher Weise gegen die Vorschriften diese Treuhandvertrages;
        2. der Treuhänder ist der Ansicht, dass der Betrag, den er für den Nutzer verwaltet (repräsentiert durch den Anteil dieses Nutzers), auf Grund der Unehrenhaftigkeit, des Betruges oder eines anderen erheblichen Verstoßes gegen den Vertrag unangemessen ist.
  18. Handlungsbefugnis von Bevollmächtigten

    Der Treuhänder kann sich bei der Umsetzung und Ausführung aller oder eines Teils der Treuhandverhältnisse und Befugnisse, die ihm auf der Grundlage dieses Treuhandvertrages zustehen, eines Bevollmächtigten oder mehrerer Bevollmächtigter bedienen.

  19. Haftung

    1. 19.1Der Treuhänder ist nicht haftbar für Klagen, Forderungen, Ansprüche und Verfahren, die ihm oder seinen Vertretern gegenüber angestrengt oder erhoben werden; dies gilt ebenso für alle Kosten, Schäden, Ausgaben oder sonstige Verbindlichkeiten, welcher Natur auch immer, und im Zusammenhang mit dieser Urkunde oder dem Treuhandverhältnis, mit Ausnahme von Klagen und Verbindlichkeiten, die sich auf Grund der Fahrlässigkeit, des Betruges oder der vorsätzlichen Schlechterfüllung seitens des Treuhänders, seiner Bevollmächtigten oder Mitarbeiter ergeben.
    2. 19.2Der Treuhänder ist nicht verantwortlich für das Fehlverhalten einer von ihm im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis benannten Person und ist darüber hinaus auch nicht gehalten, die Vorgehensweisen und Tätigkeiten solcher Personen zu überwachen.
    3. 19.3Der Treuhänder ist nicht dazu verpflichtet, über die Ausfertigung dieser Urkunde Mitteilung zu machen.
  20. Vergütung und Abfindung

    1. 20.1Der Treuhänder hat Anspruch auf eine Vergütung (die Teil der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis sind und daher gemäß Paragraph 8 dieser Urkunde zu zahlen sind) in Bezug auf die Dienstleistungen, die er im Rahmen der Bedingungen dieser Urkunde erbringt; die Grundlage einer solchen Vergütung wird jeweils im Einvernehmen mit dem Unternehmen schriftlich vereinbart.
    2. 20.2Unbeschadet des oben Gesagten, hat der Treuhänder das Recht auf Entschädigung in Bezug auf alle Verluste, Forderungen, Verfahren, Steuern, Vertragsstrafen, Geldbußen, Kosten und Ausgaben, die dem Treuhänder im Zusammenhang mit den hier betrachteten Treuhandverhältnissen aus dem Treuhandvermögen entstehen; dabei gilt, dass der Treuhänder bezüglich Verbindlichkeiten, die ihm im Zusammenhang mit einer Ausgleichsbuchung entstehen, nur in dem Maße Anspruch auf Entschädigung hat, dass er Mittel aus dem Relevanten Anteil des Nutzers und/oder dem Anteil des Unternehmens gemäß Paragraph 13 entnehmen kann.
  21. Ausscheiden und Benennung von Treuhändern

    1. 21.1Ein Treuhänder kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne, dass er für Kosten verantwortlich wäre, die im Zusammenhang mit einem solchen Ausscheiden entstehen und aus den Zinsen oder den Sonstigen Beträgen zu zahlen sind, dem Unternehmen sein Ausscheiden mitteilen. Das Ausscheiden eines Treuhänders tritt erst dann in Kraft, wenn ein oder mehrere Nachfolger zum/zu Treuhänder/n bestellt wurden.
    2. 21.2Das Unternehmen kann jederzeit einen neuen Treuhänder ernennen; für das Inkrafttreten dieser Ernennung gelten die Bedingungen dieser Urkunde.
    3. 21.3Für den Fall, dass ein Treuhänder (der alleiniger Treuhänder oder die einzige Treuhandgesellschaft ist) gemäß Paragraph 21.1 sein Ausscheiden mitteilt, muss das Unternehmen alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um einen neuen oder mehrere neue Treuhänder zu benennen.
  22. Rechte der Banken

    1. 22.1Gemäß den Bestimmungen des entsprechenden Nachtrages hat jede Bank das Recht bei Eintritt bestimmter Ereignisse als Ersatz für oder zusätzlich zu den dann vorhandenen Treuhändern zum Treuhänder des Treuhandverhältnisses benannt zu werden.
    2. 22.2Für den Fall, dass eine Bank zum Treuhänder benannt wird, unterliegt diese Urkunde den Bedingungen des betreffenden Nachtrages und ist diesen entsprechend auszulegen.
    3. 22.3Ein Exemplar aller jeweils in Kraft befindlichen Nachträge ist auf Anfrage beim Treuhänder erhältlich.
  23. Nachträgliche Änderungen

    1. 23.1Nachträgliche Änderungen, Modifikationen oder Zusätze zu dieser Urkunde (Nachträgliche Änderungen) sind erst dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen und vom Treuhänder unterzeichnet wurden und die vorherige schriftliche Zustimmung aller Banken eingeholt wurde.
    2. 23.2Die Zustimmung der Nutzer muss im Zusammenhang mit Nachträglichen Änderungen, die dazu dienen relevanten Gesetzen oder Vorschriften zu genügen oder die dazu erforderlich oder wünschenswert sind den Betrieb des Treuhandverhältnisses oder der Wettdienste zu erleichtern oder zu fördern, nicht eingeholt werden.
  24. Ungültigkeit

    Falls eine Bestimmung dieses Vertrages für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, so hat eine solche Bestimmung (wenn sie tatsächlich ungültig oder nicht durchsetzbar ist) keine Wirkung und gilt als in dieser Urkunde nicht vorhanden, wobei alle verbleibenden Bestimmungen dieses Vertrages weiterhin gültig bleiben. Die Vertragsparteien müssen alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die ungültige bzw. nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, deren Auswirkung der beabsichtigen Auswirkung der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

  25. Mitteilungen

    1. 25.1Alle Mitteilungen, Anweisungen, Nachfragen oder sonstige Kommunikation, die auf Grund von Bestimmungen dieses Vertrages oder für dessen Zwecke erfolgen müssen (außer Zustellungen von Klageschriften oder anderer Dokumente im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, in Bezug auf die die Bestimmungen des Paragraphen 50.6 anzuwenden sind) gelten als ergangen, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen, durch die mitteilende Person oder im Namen dieser Person unterzeichnet wurden und durch persönliche Übergabe, durch Übertragung per Fax, durch bestätigte Auslieferung oder per Einschreiben an die in Paragraph 25.4 angegebene Person und Adresse zugestellt wurden..Jede auf diese Weise per Fax oder Post zugestellte Mitteilung gilt als vom Empfänger erhalten:

      1. bei Mitteilungen per Fax, zwölf (12) Stunden nach der Sendung
      2. bei bestätigter Auslieferung oder Einschreiben, achtundvierzig (48) Stunden nach Aufgabe, auch, wenn die Mitteilung später als nicht zugestellt wieder zum Absender zurückgeschickt werden sollte;
      3. bei bestätigter Auslieferung oder Einschreiben außerhalb des Vereinigten Königreiches, fünf (5) Tage nach dem Tag der Aufgabe.
    2. 25.2Der Treuhänder, das Unternehmen und alle Konzernunternehmen können untereinander und mit allen Nutzern Mitteilungen, Anweisungen, Nachfragen oder sonstige Kommunikation, die auf Grund von Bestimmungen dieses Vertrages oder für dessen Zwecke erfolgen müssen, ebenso per E-Mail austauschen. In diesem Falle gilt eine E-Mail als zugestellt, wenn sie an die für den Treuhänder, das Unternehmen und alle Konzernunternehmen weiter unten angegebenen E-Mail-Adressen oder an solche jeweils aktuellen E-Mail-Adressen geschickt wurden, wie sie jeder Nutzer bei seiner Registrierung beim Unternehmen angibt.
    3. 25.3Die Begünstigten stimmen der Zustellung von Klageschriften oder anderen Dokumenten im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren vor allen Gerichten durch persönliche Zustellung, Zustellung an die in diesem Vertrag genannten Anschrift, Post oder auf irgendeine andere, nach englischem Recht, nach dem Recht des Ortes, an dem die Zustellung stattfindet und nach dem Recht der Gerichtsbarkeit des Ortes, an dem das Verfahren angestrengt wird, zulässige Art und Weise, unwiderruflich zu.
    4. 25.4Die Anschriften des Treuhänders, des Unternehmens und aller Nutzer im Sinne des Paragraphen 25.1 lauten wie folgt:

      Der Treuhänder

      Anschrift: Waterfront, Hammersmith Embankment, Chancellors Road, Hammersmith, W6 9HP
      Zu Händen: The Company Secretary
      Fax: 00442088348001
      E-mail: legal@betfair.com
      Das Unternehmen:

      Anschrift: Waterfront, Hammersmith Embankment, Chancellors Road, Hammersmith, W6 9HP
      Zu Händen: The Company Secretary
      Fax: 00442088348001
      E-mail: legal@betfair.com
      Nutzer

      Anschrift, E-mail, Fax: Diese Anschrift, E-Mail-Adresse oder Fax werden vom Nutzer bei seiner Registrierung beim Unternehmen und/oder bei Konzernunternehmen angegeben und gegebenenfalls aktualisiert.
      Zu Händen: Name des Nutzers
    5. 25.5Zum Beweis einer Zustellung ist es ausreichend nachzuweisen, dass der Umschlag, der eine solche Mitteilung enthielt, ordnungsgemäß adressiert und entweder an die darauf stehende Anschrift geschickt oder als frankierter Brief mit Bestätigung der Auslieferung oder als Einschreiben in den Verantwortungsbereich der Postbehörden gegeben wurde oder dass die Faxübertragung erfolgt ist, nachdem sich der Sender persönlich oder telefonisch in geeigneter Weise davon überzeugt hat, dass der Adressat die Möglichkeit hat, ein solches Fax zu erhalten.
    6. 25.6Mitteilungen an eine Person oder an mehrere Personen, die aktuell das Amt des Treuhänders bekleiden, bleiben wirksam, auch wenn die Personen, die ein solches Amt innehaben, wechseln.
    7. 25.7Ungeachtet der Unterparagraphen 25.1, 25.3, 25.4 und 25.5 gelten alle Mitteilungen, Anweisungen oder Nachfragen von Begünstigten an den Treuhänder bezüglich einer Verwendung des Treuhandvermögen als unzureichend oder nicht abgegeben, bis sie der Treuhänder tatsächlich erhält.
  26. Sonstiges

    1. 26.1Die Laufzeit des durch diesen Vertrag geschaffenen Treuhandverhältnisses beträgt 80 Jahre ab dem Datum dieser Urkunde.
    2. 26.2Dieser Vertrag ist unwiderruflich.
    3. 26.3Alle Vertragsparteien können ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Parteien abtreten.
    4. 26.4Kein Nutzer ist berechtigt, sein wirtschaftliches oder materielles Eigentumsrecht oder Rechte als im Rahmen dieses Treuhandverhältnisses Begünstigter abzutreten oder zu übertragen; jeder Nutzer muss dem Treuhänder schriftlich mitteilen, dass er sein wirtschaftliches oder materielles Eigentumsrecht oder andere Rechte zu belasten, zu verpfänden, eine Hypothek darauf aufzunehmen oder anderweitig zu belasten beabsichtigt (außer durch Nutzung der Wettdienste und Schaffung eines Aktuellen Risikos). Der Treuhänder kann seine Zustimmung zu einer solchen geplanten Belastung, Verpfändung, Hypothek oder zu einer anderweitigen Belastung durch einen Begünstigten erteilen oder verweigern und kann solche Bedingungen auferlegen, die der Treuhänder für angemessen hält.
  27. Geltendes Gesetz und Gerichtsbarkeit

    1. 27.1Dieser Vertrag und das Verhältnis zwischen allen daran beteiligten Parteien unterliegt den Gesetzen von England und Wales und ist auf deren Grundlage zu interpretieren.
    2. 27.2Die Vertragsparteien einigen sich auf die ausschließliche richterliche Zuständigkeit der Gerichte von England im Zusammenhang mit der Schlichtung von Streitigkeiten (einschließlich Forderungen in Bezug auf Aufrechnungen und Gegenansprüche), die sich im Zusammenhang mit der Erstellung, der Gültigkeit, der Wirksamkeit, der Auswirkung, der Auslegung oder der Erfüllung oder den durch diese Schlichtung hergestellten rechtlichen Beziehungen oder anderweitig im Zusammenhang mit dieser Schlichtung ergeben und erkennen in diesem Sinne unwiderruflich die Zuständigkeit der englischen Gerichte an.
  28. Ausfertigungen

    Dieser Vertrag kann in beliebig vielen Exemplaren ausgefertigt werden, die alle als ein und dieselbe Originalurkunde gelten.

    In diesem Sinne haben die Vertragsparteien diesen Vertrag ordnungsgemäß unterzeichnet und an dem oben zuerst genannten Datum übergeben.

Anhang 1

Einzahlung von Mitteln

Die in diesem Anhang verwendete Anrede 'Sie' bezieht sich auf Nutzer.

  1. Sie können auf verschiedene Art und Weise über die Seiten des Treuhänders, die Sie auf der Website des Unternehmens finden oder aber telefonisch Mittel, die im Rahmen des Treuhandverhältnisses für Sie verwaltet werden sollen, einzahlen. Alle Zahlungen müssen in der Währung des von Ihnen gewählten Kontos erfolgen.
  2. Der Treuhänder akzeptiert Zahlungen per Kredit- oder Kundenkarte zahlreicher Kartenprogramme; Einzelheiten dazu finden Sie auf den Seiten des Treuhänders auf der Website des Unternehmens oder werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Ihre Karte registrieren, werden Ihre persönlichen Daten verschlüsselt und permanent auf dem sicheren Server des Unternehmens im Namen des Treuhänders gespeichert.
  3. Die Informationen, die Sie benötigen, um Zahlungen durchzuführen, finden Sie auf den Seiten des Treuhänders auf der Website des Unternehmens oder werden Ihnen auf Anfrage telefonisch mitgeteilt.
  4. Je nach der Methode, die Sie wählen, können Gebühren für Einzahlungen entstehen. Im Falle von Einzahlungen per UK-Kundenkarte oder per Scheck entstehen keinerlei Gebühren. Bei Einzahlungen per Kreditkarte entsteht auf Grund von Gebühren, die uns die Bank des Treuhänders berechnet, eine Gebühr in Höhe eines geringen Prozentsatzes des Einzahlungsbetrages. Die dem Treuhänder in Rechnung gestellten Gebühren können Änderungen unterliegen und Sie erkennen an, dass die Treuhänder anlässlich solcher Änderungen ihre Gebühren korrigieren können. Unabhängig davon kann Ihre Bank Ihnen für Überweisungen Gebühren berechnen.
  5. Wenn Sie Ihre Einzahlung per Karte tätigen, werden Ihre Mittel erst dann verrechnet, wenn der Treuhänder eine Zustimmung und einen Berechtigungscode erhalten hat. Sollte der Aussteller Ihrer Karte den Transfer der Mittel nicht autorisieren, werden diese Mittel Ihrem Konto nicht gutgeschrieben.
  6. Das Unternehmen und die Konzernunternehmen gewähren für die Nutzung der Wettdienste grundsätzlich keinen Kredit.
  7. Für den Fall, dass Ihr Konto auf Grund einer irrtümlich erfolgten doppelten Zahlung - wie z. B. im Falle eines Entnahmewunsches, der von den Zahlpartnern des Treuhänders doppelt bearbeitet wird - überzogen wird, geben Sie hiermit dem Treuhänder die Befugnis, von Ihrer registrierten Zahlkarte weitere Mittel auf Ihr Konto einzuzahlen. Bevor der Treuhänder eine solche manuelle Transaktion durchführt, wird er alles in seiner Macht Stehende tun, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Anhang 2

Entnahme von Mitteln

Die in diesem Anhang verwendete Anrede 'Sie' bezieht sich auf Nutzer.

  1. Auf den Seiten des Treuhänders auf der Website des Unternehmens können Sie - vorbehaltlich der Bestimmungen des Treuhandvertrages - Beträge von Ihrem Konto entnehmen, indem Sie eine gültige Entnahmemitteilung erstellen, wie dies auf den genannten Seiten näher erläutert wird. Wenn Sie den Telefonischen Wett-Service nutzen, können Sie einem Mitarbeiter die Anweisung zur Entnahme von Beträgen telefonisch übermitteln.
  2. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen können Sie Beträge von Ihrem Konto auf Ihre Kreditkarte oder UK-Kundenkarte buchen oder den Treuhänder anweisen für eine direkte Banküberweisung vom Bankkonto des Treuhänders oder die Entnahme per Scheck zu sorgen. Ihre gesamten Entnahmen bei allen registrierten Kreditkarten müssen in ihrer Höhe mindestens den im Rahmen des Treuhandverhältnisses über dieser Karte geleisteten Gesamteinzahllungen entsprechen, möglichst nach den Regeln des betreffenden Kartenprogrammes, bevor Sie Beträge unter Nutzung alternativer Methoden (z. B. mit Hilfe anderer registrierter Karten, von Schecks und Banküberweisungen) abheben können.
  3. Gewinne sollten möglichst auf die Quelle Ihrer Mittel entnommen werden. Dies ist die beste Praxis, um Betrug zu vermeiden. Der Treuhänder kann die Entnahme von Gewinnen auf eine andere Art verweigern, wenn sie an die Quelle zurückgebracht werden können. Falls die Zahlung von Gewinnen an die Quelle nicht möglich ist, müssen alternative Vorkehrungen in Zusammenarbeit mit dem Treuhänder abgesprochen werden.
  4. Der Treuhänder erhebt im Zusammenhang mit der Entnahme per Kredit- oder UK-Kundenkarte oder per Scheck keinerlei Gebühren. Eine Gebühr entsteht für direkte Banküberweisungen auf Grund der Gebühren, die unsere Bank dem Treuhänder in Rechnung stellt. Die Höhe der Gebühr unterliegt Änderungen und Sie erkennen an, dass der Treuhänder wegen dieser Änderungen seine Gebühren korrigieren kann.
  5. Alle Zahlungen müssen in der Währung, die Sie für Ihr Konto gewählt haben, erfolgen.
  6. Der Treuhänder akzeptiert keine anderen Entnahmegesuche als die über die Seiten des Treuhänders auf der Website des Unternehmens bzw. über den Telefonischen Wett-Service.
Unterzeichnet als Vertrag von The Sporting Exchange (Clients) Limited durch:
Director
Director/Secretary
Unterzeichnet als Vertrag von Betfair Limited durch:
Director
Director/Secretary